Zitat:
Geprägt vom klassischen Konzept der Menschenrechte aus den Zeiten der Aufklärung sah die westliche Welt nur sie allein als Rechte, die vom Individuum aufgrund seiner bloßen Existenz gegenüber dem Staat gerichtlich durchsetzbar sein sollten. Diese beschränkte Perspektive spiegelt sich teilweise auch in den Verfassungen westlicher Staaten, in der liberal-rechtsstaatlichen Grundrechtstheorie oder auch in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wider.
Dazu gehören:
Menschenwürde
Geltung der Rechte für alle Menschen in allen Ländern und Gebieten, unabhängig von ihrer internationalen Stellung
Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit
Verbot der Sklaverei oder Leibeigenschaft
Verbot der Folter oder grausamer, unmenschlicher Behandlung
Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson
Gleichheit vor dem Gesetz
Anspruch auf Rechtsschutz
Verbot der willkürlichen Verhaftung oder Ausweisung
Anspruch auf öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen Rechtsverfahren
Rechtsstaatliche Garantien: Unschuldsvermutung, keine Strafe ohne Gesetz
Schutz der Privatsphäre
Recht auf Freizügigkeit (national und übernational)
Asylrecht
Recht auf Staatsangehörigkeit
Recht auf Eheschließung, Schutz der Familie
Recht auf Eigentum
Religionsfreiheit
Recht der freien Meinungsäußerung
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Zitat:
Totalitäre Regime bedienen sich der Ausbürgerung (erzwungene Aberkennung der Staatsbürgerschaft) auch als Druckmittel, um politisch unliebsame Staatsbürger zu entrechten oder sich ihrer zu entledigen.