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Thema: EuGH zur Ablehnung von Bewerbern: Arbeitgeber müssen keine Gründe nennen. (http://www.autismus.ra.unen.de/topic.php?id=5469)


Geschrieben von: PvdL am: 23.04.12, 19:19:22
Urteil: Firmen müssen abgelehnten Bewerbern keine Gründe nennen

Zitat:
Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, abgelehnten Stellenbewerbern Gründe zu nennen. Das hat der EuGH entschieden. Die Richter urteilten aber auch, dass die Verweigerung dieser Information als Indiz für eine Diskriminierung gewertet werden könne. Geklagt hatte eine Frau aus Bayern.


Geschrieben von: 55555 am: 23.04.12, 19:27:29
Die Firmen müssen beweisen, daß nicht diskriminiert wurde.


Geschrieben von: PvdL am: 23.04.12, 19:40:01
Wenn als "Beweis" schon genügt, daß die Personalabteilung darstellt, daß der abgelehnte Bewerber über- oder unterqualifiziert gewesen sei, wozu die Stellenbeschreibung nötigenfalls entsprechend (zugunsten des erfolgreichen Bewerbers) konkretisiert werden kann, dann ist es für eine Personalabteilung wohl eher eine Formsache, einen solchen "Beweis" zu erbringen.


Geschrieben von: wolfskind am: 23.04.12, 19:47:31
ich hörte von einem fall
wo ein arzt seinen vertrag nicht verlängert bekam
und statt ihm wurde ein jüngerer eingestellt.
der mann gab eine alters-diskrimierung an
und bekam recht. er bekommt jetzt schadensersatz.


Geschrieben von: drvaust am: 23.04.12, 19:54:26
Zitat von 55555:
Die Firmen müssen beweisen, daß nicht diskriminiert wurde.
Aber erst, wenn begründet dagegen geklagt, bzw. Anzeige erstattet, wurde.
Also wenn jemand klagt, daß er abgelehnt wurde, z.B. weil er Autist ist, obwohl er genauso gut geeignet ist, und diese Klage vom Gericht verhandelt wird, muß der Betrieb das Gegenteil beweisen. Es ist schwer, ohne Unterstützung oder genügend Geld, gegen eine solche Ablehnung zu klagen, meistens entscheiden die Gerichte dann aber zugunsten der Abgelehnten. (Der Betrieb zahlt und stellt trotzdem nicht ein.)