Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit März 2009 für Deutschland verbindlich. Infolgedessen soll der Staat die Konvention einhalten und aktiv umsetzen. Es geht darum, die Menschenrechte von
Menschen mit Behinderungen [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff] in Deutschland voll zu verwirklichen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde mit der Begleitung der Umsetzung beauftragt. Die unabhängige Stelle dafür heißt "Monitoring-Stelle". (Das kommt aus dem Englischen "to monitor" = beobachten, kontrollieren). Darüber hinaus soll die Stelle die in der Konvention verankerten Rechte fördern und schützen (siehe auch Artikel 33 Absatz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention).
Die Aufgaben der Monitoring-Stelle sind unter anderem:
Politikberatung;
Anwendungsorientierte Forschung;
Durchführung von Veranstaltungen;
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit;
Bereitstellung von Informationen (Bibliothek).
Die Monitoring-Stelle hat nicht die Aufgabe, Beschwerden entgegen zu nehmen oder rechtsberatende Unterstützung zu leisten. Einzelfallbezogene Anfragen können wir daher leider nicht bearbeiten.