Um was es geht
Auf Grund demografischer und gesellschaftlicher Entwicklungen wird die Zahl der
Menschen mit Unterstützungsbedarf [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff] künftig weiter steigen. Dies gilt in gleicher Weise für die Bedürfnisse nach Unterstützung zur Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit, denen heute die rechtliche Betreuung nachkommt.
Zwar werden rund zwei Drittel der rechtlichen Betreuungen ehrenamtlich geführt, die Zahl der beruflichen Betreuungen steigt jedoch sowohl relativ als auch absolut seit Jahren an. Eine Debatte um eine Reform des Betreuungsrechts darf allerdings nicht vornehmlich aus finanziellen Motiven geführt werden. Bei der Auseinandersetzung um eine personenzentrierte und ganzheitliche Reform des Betreuungsrechts sind finanzielle Gesichtspunkte nur ein Aspekt neben Fragen der individuellen Bedürfnisse nach rechtlicher Unterstützung, der Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention, der Stärkung der vorgelagerten Systeme, der Struktur des Betreuungswesens und Fragen der Betreuungsqualität.
Zu all diesen Fragen hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen am 30.06.2010 eine Große Anfrage an die Bundesregierung gestellt (Drucksache 17/2376). Mit Expertinnen und Experten möchten wir über diese Fragen sowie die Antworten der Bundesregierung, welche voraussichtlich Anfang Mai 2011 vorliegen werden, diskutieren.
Hierzu laden wir Sie herzlich ein.