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Thema: Kanton Basel ermöglicht Behinderten elektronische Stimmabgabe bei Wahlen (http://www.autismus.ra.unen.de/topic.php?id=7320)


Geschrieben von: 55555 am: 11.03.16, 15:26:31
Allerdings ersteinmal nicht im Rahmen von Universellem Design, sondern mittels klassischer Bedürftigkeitsprüfung. Zu alledem ist die Stimmabgabe per EDV bekanntlich wegen mangelnder Sicherheit vor Wahlmanipulationen eine heikle Sache, was einen solchen Ansatz als Universelle Designpraxis fragwürdig erscheinen ließe.
Zitat:
Basel-Stadt ist landesweit der erste Kanton, der die elektronische Stimmabgabe für Behinderte ermöglicht. Der Kanton geht davon aus, dass sich rund 400 Männer und Frauen für das E-Voting melden werden.

Wer den elektronischen Stimmkanal benutzen will, muss gegenüber dem Kanton nachweisen, dass er oder sie auf Grund einer Behinderung nicht in der Lage ist, mit herkömmlichen Mitteln autonom zum Stimmen zu gehen.

Bis zum 55. Tag vor dem jeweiligen Urnengang müssen sich betroffene Stimmberechtigte bei der zuständigen Wahlbehörde melden, wie der entsprechenden Verordnung zu entnehmen ist, die der Regierungsrat Ende Februar angepasst hatte. Die Personen müssen dabei den Bezug einer Invalidenrente belegen oder ein ärztliches Attest vorweisen.

Die Ausdehnung von E-Voting auf Behinderte entspricht der Strategie des Bundesrates für die Einführung der elektronischen Stimmabgabe. Seit Ende 2009 können im Kanton Basel-Stadt Auslandschweizerinnen und -schweizer elektronisch abstimmen. 2026 Personen haben bei den eidgenössischen Abstimmungen am 28. Februar davon Gebrauch gemacht.

Quelle


Geschrieben von: feder am: 11.03.16, 18:52:56
Allerdings ist bei Wahlen in der Schweiz briefliche Stimmabgabe sowieso grundsätzlich möglich. Würde mich wundern, wenn das in Basel anders wäre. Ins Wahllokal gehen muss also sowieso niemand, der nicht will und die frühere Frist für die briefliche Stimmabgabe nicht verpasst.