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Geschrieben von: rüssel24 am: 09.08.08, 20:11:44
Danke...ich werde es dann ja auch sehen...Gelte ich denn mit einer offiziellen Diagnose als Behindert? Weil das ist ja blödsinn...ich bin ja nicht behindert...


Geschrieben von: drvaust am: 09.08.08, 22:13:43
Zitat von Frozen:
Vor allen Dingen wird es in der Krankenkasse registriert, das Du Dich auf Autismus testen lassen møchtest, weil die Abrechnungsziffer fuer die Untersuchungen vielleicht auf Autismus hindeuten kønnten.
Die Diagnose darf in der BRD nicht aus der Abrechnung ersichtlich sein. Es kann zwar etwas aus der Art des Facharztes gefolgert werden, aber die Krankenkasse erfährt eigentlich nur, wieviel Leistungen in welchem Quartal und was die verschriebenen Medikamente kosten. Etwas mehr erfährt die Kassenärztliche Vereinigung, zur Überwachung der Ärzte, aber die müssen schweigen.

Zitat von Naseweiss:
Gelte ich denn mit einer offiziellen Diagnose als Behindert? Weil das ist ja blödsinn...ich bin ja nicht behindert...
Autismus gilt als Behinderung. Konkret wird das aber erst, wenn Du eine Anerkennung als schwerbehindert beantragst, dann bedeutet AS 50-80% schwerbehindert.


Geschrieben von: rüssel24 am: 09.08.08, 22:29:43
Bescheuert, wenn ich das mal so sagen darf, weil ich fühle mich nicht behindert...

Zum Psychiater kann ich auch wegen tausend anderer Sachen gehen, sogar wegen Migräne, da mach ich mir also keine Sorgen und offiziell gehe ich ja eh zum Neurologen, da habe ich ja noch mehr Auswahl was es sein könnte...


Geschrieben von: haggard am: 09.08.08, 23:15:25
Zitat:
Es kann zwar etwas aus der Art des Facharztes gefolgert werden, aber die Krankenkasse erfährt eigentlich nur, wieviel Leistungen in welchem Quartal und was die verschriebenen Medikamente kosten.

da wäre ich mir nicht so sicher...;) selbst wenn die kassen "nur" die abrechnungsziffern, also codes, erhalten, besitzen sie auch programme, in die diese codes eingetragen werden können - und die liefern klartext...alles ein wenig ******* in - sage ich mal nichts weiter zu.


Geschrieben von: tabby am: 09.08.08, 23:16:20
Also mir hat mein Psychologe gesagt, das er der Krankenkasse die Diagnosen gesagt hat, sonst wuerden die das gar nicht bezahlen.

und ich hab ja als Arzthelferin gearbeitet, da wurden Ziffern berechnet, die fuer eine einzige Untersuchung galten und daher denke ich, das die Krankenkassen das mit dem Autismus auch mitbekommen. Klar haben die Schweigepflicht, aber weiss mans ganz sicher?


Geschrieben von: rüssel24 am: 09.08.08, 23:40:22
Also meine Rückenerkrankung hat ja auch ne Ziffer, und als ich bei der Krankenkasse war haben die genau gesehen, dass was mit dem Rücken war...dann werden die auch das wissen...die sind ja nicht doof und wollen ja auch wissen wofür sie zahlen...denke ich...


Geschrieben von: cony am: 10.08.08, 11:18:21
Also meine KK weiß genau welche Erkrankungen ich habe.
Soweit ich Weiß sind die Zahlen, die jetzt statt der Diagnose auf dem Krankenschei stehen, haptsächlich damit Außenstehende, wie Etwa der Betrieb, das nicht mitbekommt.


Geschrieben von: tabby am: 10.08.08, 11:35:47
ja genau, damit der Leie es nicht erkennt. Aber mittlerweile braucht man nur googeln und hat es. Zunge rechts


Geschrieben von: Taariy am: 10.08.08, 11:50:50
Zitat von drvaust:
Zitat von Frozen:
Vor allen Dingen wird es in der Krankenkasse registriert, das Du Dich auf Autismus testen lassen møchtest, weil die Abrechnungsziffer fuer die Untersuchungen vielleicht auf Autismus hindeuten kønnten.
Die Diagnose darf in der BRD nicht aus der Abrechnung ersichtlich sein.


Inwieweit die Krankenkassen von Abrechnungsziffern auf Diagnosen rückschließen kann, kann ich nicht beurteilen.

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit wird die Diagnose aber eindeutig mitgeteilt, nämlich auf dem Teil der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, welchen die Krankenkasse erhält. Da steht dann die ICD-Schlüsselnummer. Auf dem für den Arbeitgeber bestimmten Durchschlag fehlt die Angabe zur Diagnose.

Auch private Versicherungen werden von der Diagnose in Kenntnis gesetzt. Jedenfalls ist diese z.B. auf Bescheinigungen über stationären Aufenthalt, die zur Vorlage bei der Krankenhaustagegeld-Versicherung bestimmt sind, vermerkt. Und auf Rechnungen, die bei privaten Krankenversicherungen eingereicht werden, dürften die Diagnosen auch genannt werden, zumal es bei diesen Versicherungen ja öfters vorkommt, dass bestimmte Erkrankungen von der Leistung ausgeschlossen sind.


Geschrieben von: Taariy am: 10.08.08, 12:03:01
Zitat von cony:
Also meine KK weiß genau welche Erkrankungen ich habe.
Soweit ich Weiß sind die Zahlen, die jetzt statt der Diagnose auf dem Krankenschei stehen, haptsächlich damit Außenstehende, wie Etwa der Betrieb, das nicht mitbekommt.


Hm, du meintest mit "Krankenschein" vermutlich auch die AU-Bescheinigung?! Ja, aus dieser wird der Grund der Krankschreibung ersichtlich. Die ICD-Schlüsselnummern sind aber nicht zu Zwecken der Diskretion "erfunden" worden. zwinkern Sie dienen vielmehr der Klassifikation sämtlicher Erkrankungen.


Geschrieben von: cony am: 10.08.08, 17:27:28
Upps, erwischt. psst


Geschrieben von: 55555 am: 10.08.08, 19:11:51
Wenn du Lehrer werden willst, wäre mit gerade mit einer Autismus-Diagnose vorsichtig, da Autismus auch als Kommunikationsstörung gilt und das bei Lehramtsbewerbern zumindest Fragen aufwerfen dürfte (nervige Klärungen), wenn nicht sogar ein Ablehnung nach sich ziehen könnte. Genau weiß ich es bisher nicht.